Bei Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ist zwischen gesetzlichen Mängelansprüchen und normalem Verschleiß zu unterscheiden. Nicht jede Funktionsbeeinträchtigung stellt einen Mangel im rechtlichen Sinne dar.
Gesetzliche Mängelansprüche
Gesetzliche Mängelansprüche bestehen bei Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehlern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unserer AGB.
- fachgerechter Einbau
- bestimmungsgemäße Nutzung
- keine unsachgemäße Behandlung, Veränderung oder Öffnung des Bauteils
Bei gebrauchten oder überholten Teilen wird die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf 12 Monate ab Lieferung verkürzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist und wirksam vereinbart wurde.
Verschleiß
Verschleiß entsteht durch Nutzung, Alter und Laufleistung. Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar, wenn die Abnutzung dem Alter, der Laufleistung und der Nutzung des Fahrzeugs oder Bauteils entspricht.
Typische verschleißanfällige Bauteile sind insbesondere:
- Bremskomponenten
- Kupplung einschließlich Zweimassenschwungrad
- Fahrwerkskomponenten und Lager
- Motor- und Getriebelager
- Riemen und Spannrollen
- Zünd- und Glühkerzen
- Filter und Betriebsstoffe
- Batterie
- Reifen
- Dichtungen
- Abgasanlage
MINI-spezifische Besonderheiten
Bei MINI-Fahrzeugen können bestimmte Bauteile konstruktions- oder modellbedingt einer erhöhten laufleistungsabhängigen Beanspruchung unterliegen und deshalb früher verschleißen.
- Steuerkettenkomponenten einschließlich Kettenspanner und Führungsschienen
- Hochdruckpumpe
- Wasserpumpe und Thermostat
- Motorlager
- Kurbelwellenschwingungsdämpfer
- VANOS-Komponenten
- Turbolader
- Fahrwerksbuchsen und Querlenkerlager
Wichtiger Hinweis
Die Beurteilung erfolgt stets unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Nutzung, Wartungszustand und technischer Gesamtverfassung des Fahrzeugs oder Bauteils.
Der Austausch verschlissener Bauteile stellt keinen Sachmangel dar.
Maßgeblich bleiben im Einzelfall die gesetzlichen Vorschriften sowie unsere AGB.

